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Webseite wird betrieben und unterhalten von:
FSE
Frey GmbH
Firmensitz:
66953 Pirmasens - Zweibrücker
Straße 82
HRB: Zweibrücken 30108
Geschäftsführer: Alexander
Frey
St.-Nr. 35/656/0670/4
USt-ID.: DE249477169
Allgemeine Geschäftsbedingungne ( AGBsB )
Geltung der Bedingungen
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen
Vorgänge sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern
als auch mit Endkunden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn der Verwender sie schriftlich
bestätigt. Abweichenden Geschäftsbedingungen anderer
Verwender wird ausdrücklich widersprochen.
Angebot und Vertragsabschluß
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind,
soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich
Für unsere Lieferverpflichtung ist die schriftliche
Auftragsbestätigung/der schriftliche Auftrag maßgebend.
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
bestätigt sind.
Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung/dem Auftrag
angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige
Nachlässe ab Standort des Kaufgegenstandes.
Vereinbarte Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß
verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt,
zu Lasten des Käufers.
Preiserhöhungen nach Vertragsschluß, die auf der Schwankung
von Wechselkursen, Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen,
können an den Käufer weitergegeben werden.
Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte
Kosten sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes zur
Zahlung in bar fällig, soweit keine andere Zahlungsweise
vereinbart ist. Es besteht keine Verpflichtung, Schecks
oder Wechsel als Zahlungsmittel entgegenzunehmen.
Die Firma FSE Frey GmbH behält sich für alle Lieferungen
und Leistungen ausdrücklich das Recht vor, Waren nur
gegen Vorauskasse, Bar- bzw. Euroschecknachname oder
Barzahlung zu versenden bzw. zur Abholung freizugeben,
auch wenn anders lautende Lieferverträge geschlossen
sind. Der FSE Frey GmbH steht das Recht zu, einen in
Verzug befindlichen Käufer von der jeweiligen Belieferung
auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge
abgeschlossen worden sind.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag
an die Zahlstelle (Bankkonto) der Firma FSE Frey GmbH
endgültig gutgeschrieben wurde. Dies gilt besonders
für die Einlösung von Schecks.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank seinen
Scheck nicht einlöst, ist die Firma FSE Frey GmbH zum
sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere,
vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen
werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen
der FSE Frey GmbH gegenüber dem Käufer sofort in einem
Betrag fällig.
Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur
dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers
unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt;
ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend
machen, soweit es auf die Ansprüche aus dem Kaufvertrag
beruht.
Lieferungen
Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich.
Die Lieferung erfolgt unfrei per Paketdienst, Spedition
oder Post. Kosten für die Lieferung trägt der Käufer
oder wie in ebay hinterlegt. Für versandte Ware kann
auf Kosten des Käufers eine Transportversicherung abgeschlossen
werden.
Die Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen
oder im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum
Versender hat der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen
genügt.
Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer
die Annahme verweigern.
Der Verkäufer ist zu Teilleistungen/Teillieferungen
berechtigt.
Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Käufer
den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener
Frist, die wenigstens vier Wochen beträgt, zu liefern.
Nach dieser Frist kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche/Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete
erhebliche Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen
Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände
bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer vier
Wochen.
FSE Frey GmbH liefert nach üblichem technischen Standard.
Unwesentliche Abänderungen der gelieferten von der vereinbarten
Ware, Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen
und/oder Verbesserungen bleiben FSE Frey GmbH vorbehalten.
Abnahme
Der Käufer hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach
Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand
am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen.
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes
länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige
oder Zusendung im Rückstand, so kann der Verkäufer schriftlich
eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit der Erklärung,
daß er nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehne.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer
berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es
nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig
verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist
die Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser
25% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren
oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Diese Regelung findet auch Anwendung bei Stornierung
oder Rücktritt auf Seiten des Käufers.
Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem
Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen
Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt
auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer
gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand,
z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen
sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum
als Sicherung der Saldoforderung.
Beim Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die
FSE Frey GmbH Miteigentümerin an den neu entstehenden
Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch die von
ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden
Waren. Wir die von der Firma FSE Frey GmbH gelieferte
Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden,
so tritt der Käufer schon jetzt seine Miteigentumsrechte
an dem vermischten bestand oder dem neuen Gegenstand
an die Firma FSE Frey GmbH ab und verwahrt diese kostenfrei.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach,
kann der Verkäufer dem Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen
und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener
Frist unter Anrechnung des Verwertungerlöses auf den
Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mir
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine
Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung
oder anderweitige, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende
Überlassungen des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung
zulässig.
Gewährleistung
Bei Mängeln und Fehlern der Kaufsache, die bereits bei
der Übergabe vorhanden waren, hat der Käufer Recht auf
Nachbesserung. Führen wenigstens zwei Nachbesserungsversuche
nicht zur vollen Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes,
so kann der Käufer Wandlung/Minderung geltend machen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Käufer muß der Firma FSE Frey GmbH etwaige Mängel
unverzüglich, jedoch spätestens binnen einer Woche nach
Kenntnis der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf
dieser Frist ist die Firma FSE Frey GmbH frei von der
Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten
und Fristen bleiben davon unbeendet.
Bei ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen,
die auf Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer
Behandlung beruhen, behält sich der Verkäufer vor, eine
Prüfungspauschale zu erheben.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen
Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in
Kraft. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Abnutzung,
unsachgemäße oder fehlerhafte Bedienung und Lagerung.
Bei Fremdeingriff oder dem Offnen der Geräte von nicht
ausdrücklich autorisierten Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf
die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Gewährleistungsansprüche gegen die Firma FSE Frey GmbH
stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht
abtretbar. Für Waren, die die Firma FSE Frey GmbH nicht
hergestellt hat, beschränkt sich die Gewährleistung
auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen
den Hersteller.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma FSE Frey
GmbH über.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die
Gewährleistung für gelieferte Waren und schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeder Art aus. Ansprüche auf
Schadenersatz wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
Die Haftung des Verkäufers ist auf den Warenwert beschränkt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Pirmasens.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kaiserslautern.
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein
oder werden oder sich sonst eine Lücke erweisen, so
soll der Kaufvertrag insgesamt wirksam bleiben. An die
Stelle der unwirksamen Regelung oder der Lücke soll
diejenige zulässige Regelung treten, die die Parteien
in Kenntnis der Unwirksamkeit oder der Lücke vermuten.
Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können Ihre Bestellung
binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich, auf
einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail
oder per Telefax) oder durch Rücksendung der Ware, an
unsere unten stehende Adresse -Abteilung RMA-, widerrufen.
Die Frist beginnt mit Zugang dieser Belehrung, jedoch
nicht vor Anlieferung der Ware bei Ihnen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Eine Begründung des
Widerrufs ist nicht erforderlich.
Nach erfolgtem Widerruf müssen Sie die Ware auf unsere
Gefahr an uns zurücksenden. Die Kosten der Rücksendung
tragen wir bei einer Bestellung ab 40 Euro, bei einer
Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro sind die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung von Ihnen zu tragen.
Letzteres gilt jedoch nicht, wenn die gelieferte Ware
nicht der Bestellten entspricht. Der Kaufvertrag wird
nach der Rücksendung der Ware aufgelöst und wir zahlen
bereits geleistete Zahlungen per Verrechnungsscheck
zurück.
Können die empfangenen Leistungen durch den Kunden
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ein Wertersatz
geleistet werden, auch wenn die Verschlechterung durch
den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware eingetreten
ist. Bei der Überlassung von Waren gilt dies nicht,
wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf
deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen
kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem
er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt
und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Das Widerrufsrecht besteht nicht für nach Ihren Angaben
konfigurierte Komplettsysteme, sofern nicht lediglich
vorgefertigte Serienbauteile zusammengefügt wurden,
die ohne Beeinträchtigung der Substanz mit geringem
Aufwand wieder getrennt werden können und bei von Ihnen
entsiegelter Software.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie nicht als
Verbraucher bestellen. Verbraucher ist gemäß §13 BGB
jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem
Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
FSE Frey GmbH
- Abteilung RMA -
Zweibrücker Straße 82
66953 Pirmasens
Telefaxnummer: 06331-5095249
E-Mail-Adresse: service@fse.de
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